Allgemein

Annahme einer Verfassung
Annahme einer von Herrn E. Gnauck in Dresden entworfenen „Verfassung der vom Staate unabhängigen evang. luth. Kirche in Sachsen“. (Publication derselben durch den Druck.)
Öffentliche Erklärung
Öffentliche Erklärung beider Gemeinden (Dresden und Planitz) in der Druckschrift: „Rechtfertigung und Zeugniß der aus der Sächsischen Landeskirche ausgetretenen Lutheraner“.
Annahme des Berufs
Annahme des Berufs von Seiten des Pastor Ruhland bei der Gemeinde eingegangen.
Berufung Katechet
Berufung des Herrn Katecheten Liebegott Voland in Dresden zum Schullehrer an die Gemeinde zu Planitz.
Antwort Cultusministerium
Das Ministerium des Cultus verweigert die Bestädtigung der demselben eingereichten „Verfassung“.
Gastprediger aus Wiesbaden
Herr Pfarrer J. Hein aus Wiesbaden ist auf Wunsch der Gemeinde in Planitz und predigt am Sonntag Estomihi. Taufe von drei Kindern (Bach, Hirsch und Koch) Feier des heil. Abendmahles.
Übernahme des Grundstücks
Übernahme des im Dezember 1871 angekauften, vormals Heckelschen Gutes in Planitz von Seiten der Gemeinde (Preis 12.000 Taler). Mit dem Umbau der alten massiven Scheune in eine Kirche wird begonnen. Herr C. F. Böhm mit der Leitung beauftragt.
Juristisches Gutachten
Juristisches Gutachten des Advokaten Dr. jur. Rüger in Dresden betreff der „Verfassung“.
Amtseinführung in Dresden
Einführung des P. Ruhland zu Dresden durch Herrn Pfarrer Hein am Sonntag Misericordias Domini.
