Bescheid des Königl. Sächsischen Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts, betreffend die Zulassung Reformierter und Unierter zum Abendmahl der „evang. lutherischen“ sächsischen Landeskirche; (als Antwort auf eine gegen diese Zulassung gerichtete Vorstellung von Seiten verschiedener sächsischer Prediger und Gemeindeglieder an das gen. Ministerium vom 15ten Juni 1868)
